Kapitalwert zur Verrentung bedeutet, dass das angesparte Kapital zum vereinbarten Stichtag in eine Rente umgewandelt wird. Die Höhe des Kapitals – der Kapitalwert – bestimmt die Höhe der Rente. Häufig kann dabei zwischen einer lebenslangen Rente, einer Zeitrente oder einer Auszahlung des Kapitals in einem Einmalbetrag oder in Teilbeträgen gewählt werden.
Klassische Rentenversicherung, die steuerlich gefördert ist (auch Basis-Rentenversicherung oder Rürup-Rentenversicherung genannt). Die klassische Basisrente gewährt Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen, garantierten Rente. Die garantierte Rentenhöhe kann sich durch Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers erhöhen.
Steuerliche Förderung bedeutet, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet werden, die Rente unterliegt dann jedoch der Besteuerung. Siehe auch Steuern.
Die klassische private Altersvorsorge beinhaltet eine klassische Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung, aus der Sie einen Anspruch auf die Zahlung einer garantierten Leistung haben. Die garantierte Leistung kann sich erhöhen durch Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers.
Klassische private Altersvorsorge, die vom Staat mit Zulagen gefördert ist (auch Riester-Rentenversicherung genannt). Sie haben Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen, garantierten Rente. Die garantierte Rentenhöhe kann sich durch Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers erhöhen.
Der Staat fördert Riester-Verträge, indem er die Beiträge der Versicherten durch Zulagen aufstockt. Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Rente unterliegt dann der Besteuerung. Siehe auch Steuern.