Deutsche Rentenversicherung

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Pilotphase: Jetzt mehr erfahren

Über uns

Gut informiert fürs
Alter vorsorgen.

Ein Portal für Ihre Ansprüche. Mit der Digitalen Rentenübersicht sorgt der Gesetzgeber für Übersicht bei der Altersvorsorge.

Die Digitale Rentenübersicht. Vom Gesetz zum Portal.

  • 18. Februar 2021.
    Das Gesetz Digitale Rentenübersicht tritt in Kraft.

    Am selben Tag nimmt die neu geschaffene Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) ihre Arbeit auf. Auftrag: Ein Portal für Ihre Altersvorsorge.

  • Dezember 2022.
    Das Projekt startet in die Pilotphase.

    Die Digitale Rentenübersicht geht stufenweise online. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, das Portal durch ihr Feedback zu verbessern.

  • Dezember 2023.
    Die Digitale Rentenübersicht im Regelbetrieb.

    Viele Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sind angebunden, das Portal geht in den Regelbetrieb. Und liefert Nutzenden – jederzeit und überall – die eigenen Altersvorsorge-Ansprüche auf einen Blick.
  • Januar 2024.
    Die Rentenübersichtsanbindungsverordnung tritt in Kraft.

Alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die eine jährliche Standmitteilung verschicken und mehr als 1000 Vorsorgeansprüche verwalten, werden bis Ende 2024 angebunden.

Reichstag

Die ZfDR. Wir setzen das Gesetz um.

Mit dem Portal Digitale Rentenübersicht sollen sich Bürgerinnen und Bürger künftig jederzeit online informieren können über den aktuellen Stand ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Dazu werden – für jede Bürgerin und jeden Bürger geschützt zugänglich – die Altersvorsorge-Informationen aus allen drei Säulen auf einem Portal zusammengeführt. Verständlich, verlässlich, möglichst vergleichbar, nutzerfreundlich und barrierefrei.

Für die Entwicklung und den Betrieb dieses Portals wurde die Deutsche Rentenversicherung Bund beauftragt, unter ihrem Dach eine neue Organisationseinheit zu schaffen: die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR). Gemeinsam mit einem Steuerungsgremium und fünf Fachbeiräten setzt die ZfDR den Auftrag des Gesetzgebers um.

Die Digitale Rentenübersicht. Von der Idee zum Gesetz.

Wer gut vorsorgen will, muss gut informiert sein.

Altersvorsorge ist wichtig und gleichzeitig nicht so einfach. Die Altersvorsorgelandschaft in Deutschland bietet viele Möglichkeiten, gesetzlich, betrieblich und privat vorzusorgen. Was bisher fehlte, war ein gebündelter Überblick über den Stand der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche. Informationspflichten sind sehr unterschiedlich geregelt, Mitteilungen häufig nicht einheitlich und eine informierte Entscheidung für Bürgerinnen und Bürger deshalb schwierig.

Die Lösung: ein zentrales, geschütztes Portal, auf dem sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit zuverlässig und aktuell informieren können über ihre erworbenen Ansprüche aus allen drei Säulen der Altersvorsorge.

Das Gesetz Digitale Rentenübersicht.

Im Forschungsvorhaben Konzeptionelle Grundlagen für eine säulenübergreifende Altersvorsorge-Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden erste Ideen für ein solches Portal vorgestellt. Der Auftrag zur Umsetzung wurde im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode festgehalten und führte nach Fachgesprächen mit Stakeholdern zum Rentenübersichtsgesetz, das am 18. Februar 2021 in Kraft trat.

Zentrale Aufgaben sind die Entwicklung und der Betrieb eines Portals, über das Nutzende Informationen über ihre individuellen Altersvorsorge-Ansprüche in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge abrufen können. Verständlich, verlässlich und möglichst vergleichbar. In anderen europäischen Ländern sind solche Portale bereits gut etabliert. Entscheidend für ihren Erfolg war eine schrittweise Entwicklung – vom kleinen Pilotprojekt zur großen Plattform.

Die Umsetzung der Digitalen Rentenübersicht.

Entwicklungsphase

Im Rahmen eines Projektes startete die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) am 18. Februar 2021 mit der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags: der Entwicklung und dem Betrieb des Portals Digitale Rentenübersicht.

Steuerungsgremium und Fachbeiräte – Stakeholder von Anfang an dabei.

Ein Projekt dieser Größenordnung kann nur erfolgreich sein, wenn von Anfang an alle fachlichen Perspektiven in die Planung einbezogen und alle Beteiligten und Betroffenen an der Umsetzung beteiligt werden. Deshalb wurde der ZfDR ein Steuerungsgremium zur Seite gestellt. Das Steuerungsgremium setzt sich zusammen aus Vertretenden der Verbraucherschutzorganisationen, des BMAS und des BMF sowie aus Vertretenden aller drei Säulen der Alterssicherung. Das Steuerungsgremium unterstützt die ZfDR bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Zusätzlich berät sich die ZfDR mit fünf Fachbeiräten. Die Fachbeiräte ermöglichen eine direkte Einbindung der Expertise der Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, Wissenschaft und Sachverständigen bei der inhaltlichen Entwicklung der Digitalen Rentenübersicht.

Warum wurde die ZfDR unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund errichtet?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund verfügt über langjährige Erfahrungen im Aufbau zentraler Stellen, der Entwicklung komplexer elektronischer Datenaustauschverfahren und in der Einbindung von Akteuren aller Säulen der Alterssicherung in Beratungsstrukturen und Gremien.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund genießt als neutrale und unabhängige Behörde ein großes Vertrauen in der Öffentlichkeit. Wichtige Faktoren, wenn es darum geht, Bürgerinnen und Bürger für die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht zu gewinnen.

Aufgaben der ZfDR in der Entwicklungsphase

Die ZfDR entwickelt ein nutzerfreundliches und barrierefreies Portal, über das Bürgerinnen und Bürger künftig Ansprüche aus ihrer gesamten gesetzlichen, betrieblichen, privaten Altersvorsorge abrufen können. Diese werden in einem übersichtlichen Gesamtüberblick zusammengefasst. Die Aufbereitung der Informationen soll dabei verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein.

Grundlage der Übersicht sind die Daten aus den regelmäßigen Informationen der Anbieter von Altersvorsorge-Produkten. Zur Zusammenführung dieser Informationen entwickelt die ZfDR ein Verfahren zu deren Anbindung und zur sicheren Übermittlung der notwendigen Daten.

Pilotphase

Aufgaben der ZfDR in der Pilotphase

Ende 2022 ist die Pilotphase der Digitalen Rentenübersicht gestartet. Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die sich auf freiwilliger Basis schon haben anbinden lassen, testen gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Jahr lang alle Funktionen des Portals. Eine begleitende Evaluation dient der fortlaufenden Optimierung. Der Regelbetrieb beginnt im Dezember 2023. Anschließend wird die ZfDR den endgültigen Evaluationsbericht vorlegen.

Regelbetrieb

Ende 2023 startet das Portal Digitale Rentenübersicht in den Regelbetrieb. Was ändert sich dann? Nach und nach werden zusätzliche Anbieter von Altersvorsorge-Produkten angebunden und das Portal wird entlang der Interessen der Nutzenden weiterentwickelt.

Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht ist Ansprechpartnerin für alle Themen rund um die Plattform. Fragen zu Altersvorsorge-Ansprüchen und -Produkten beantworten die jeweiligen Anbieter von Altersvorsorge-Produkten.

Anbindung weiterer Anbieter von Altersvorsorge-Produkten

Bis 2023 ist die Anbindung freiwillig. Im Gesetz ist bereits eine Pflicht zur Anbindung angelegt, der Stichtag steht allerdings noch aus. Die Verpflichtung betrifft dann alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die schon jetzt zum Versand regelmäßiger Altersvorsorge-Informationen verpflichtet sind (§ 7 Absatz 1 Satz 3, 4 RentÜG).

Weiterentwicklung

Klein anfangen und dann stetig weiterentwickeln – das ist unser Plan. Auch nach dem Übergang in den Regelbetrieb.

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Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund

Una Großmann

Anschrift:

Ruhrstraße 2

10709 Berlin

pressestelle@drv-bund.de

Ansprechpartnerin der ZfDR

Antje Rohde

Deutsche Rentenversicherung Bund

Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht

10868 Berlin

zfdr@drv-bund.de

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