Deutsche Rentenversicherung

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Die Digitale Rentenübersicht

Ihre Altersvorsorge geht online.

Herzlich Willkommen in der Digitalen Rentenübersicht. Ab Sommer 2023 können Sie sich hier über den Stand Ihrer Altersvorsorge informieren. Ob gesetzlich, betrieblich oder privat – die Digitale Rentenübersicht bietet Ihnen dann Ihre Altersvorsorge-Ansprüche übergreifend in einer Übersicht.

Die Digitale Rentenübersicht ist in die Pilotphase gestartet.

Am 16. Dezember 2022 ist die Digitale Rentenübersicht in die Pilotphase gestartet. Aktuell werden alle Funktionen getestet und evaluiert.
Ab Sommer 2023 wird die Digitale Rentenübersicht dann allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein.

Fragen und Antworten zur Digitalen Rentenübersicht

Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal, das erstmals alle Informationen über die Altersvorsorge-Ansprüche aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge bündelt und sie zentral abbildet. Sie wollen mehr über die Digitale Rentenübersicht erfahren? Nutzen Sie nachfolgende Fragen und Antworten:

Über die Digitale Rentenübersicht

Was ist die Digitale Rentenübersicht?

Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal, das Bürgerinnen und Bürgern helfen soll, den Stand ihrer individuellen Altersvorsorge-Situation besser zu kennen. Sie können über das Portal ihre erworbenen Altersvorsorge-Ansprüche digital abrufen und so einen Gesamtüberblick über ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge-Ansprüchen aus einer Hand erhalten.

Die Übersicht ist nur für die Nutzenden selbst bestimmt. Sie ist neutral, enthält keine Werbung und ist ein zusätzliches digitales Angebot, auf das jederzeit zugegriffen werden kann.

Wer setzt die Digitale Rentenübersicht um?

Das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht trat im Februar 2021 in Kraft. Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelt die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) das Online-Portal.

Eingebunden in die Umsetzung sind neben der Deutschen Rentenversicherung Bund das Bundesfinanzministerium (BMF), das Bundesarbeitsministerium (BMAS) sowie Vertretende der privaten und betrieblichen Alterssicherung und des Verbraucherschutzes.

Wann können Bürgerinnen und Bürger die Digitale Rentenübersicht nutzen?

Im Dezember 2022 ist die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht mit freiwillig angebundenen Anbietern von Altersvorsorge-Produkten in eine Pilotphase gestartet.

Bereits im Sommer 2023 soll der Abruf der Digitalen Rentenübersicht für alle Interessierten möglich sein. Zu diesem Zeitpunkt werden noch nicht alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten teilnehmen und nicht alle Formen der Altersvorsorge angezeigt.

Welche Anwartschaften genau werden dargestellt?

Die Digitale Rentenübersicht umfasst Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Einzelnen sind das:

  • Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
  • private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendenten 60. Lebensjahr,
  • Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Ab wann alle Ansprüche zu sehen sein werden, hängt davon ab, wann alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sich an der Digitalen Rentenübersicht beteiligen.

Gibt es eine Pflicht, die Digitale Rentenübersicht zu nutzen?

Die Digitale Rentenübersicht ist eine ergänzende Informationsquelle. Bürgerinnen und Bürger können diese freiwillig und kostenfrei nutzen.

Wozu dient die Pilotphase? 

Gerade bei komplexen digitalen Projekten ist es üblich, Erfahrungen erst einmal im kleinen Rahmen zu sammeln und dann nachzusteuern. So haben es auch andere europäische Länder gemacht. In Skandinavien z. B. sind Altersvorsorge-Portale bereits gut etabliert. Entscheidend für ihren Erfolg war ebenfalls eine schrittweise Entwicklung – vom kleinen Pilotprojekt zur großen Plattform.

Informationen & Services der Digitale Rentenübersicht

Welche konkreten Angaben finden sich in der Digitalen Rentenübersicht?

Die Digitale Rentenübersicht zeigt die Werte aus den Renten- und Standmitteilungen der Anbieter von Altersvorsorge-Produkten. Es sind also Informationen, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die betrieblichen und privaten Anbieter ihren Versicherten und Kunden ohnehin zur Verfügung stellen. Die Digitale Rentenübersicht bündelt diese Angaben digital an einem Ort.

Bei den in der Digitalen Rentenübersicht angezeigten Werten gilt es zu unterscheiden: Die ausgewiesenen erreichten garantierten Werte sind schon jetzt zum Renten- bzw. Auszahlungsbeginn gesichert. Erreichbare Werte sind dagegen unter Prognose der künftigen Beiträge am Stichtag der Standmitteilung berechnet. Diese Prognose ist naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden und die zukünftigen Beiträge können sich anders entwickeln. Den ausgewiesenen prognostizierten Werten liegen bestimmte Annahmen zur weiteren Entwicklung des Vorsorgeprodukts zugrunde. Sollte die weitere Entwicklung von der angenommenen Entwicklung abweichen, werden die tatsächlichen Werte entsprechend anders ausfallen.

Kann die Digitale Rentenübersicht eine Historie abbilden?

Die Werte der Digitalen Rentenübersicht sind den jeweils im Zeitpunkt des Abrufs aktuellen Standmitteilungen entnommen, die die Vorsorgeeinrichtungen erstellen. Eine Speicherung der Informationen oder Standmitteilungen aus vorangegangenen Abrufen erfolgt nicht.

Zeigt das Portal Nutzenden auch an, ob bei ihnen eine Versorgungslücke entsteht?

Nein. Um eine Versorgungslücke auszuweisen, müsste der persönliche Finanzbedarf der Nutzenden bekannt sein. Dieser ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die Wohnsituation, die finanzielle Verantwortung für weitere Personen oder der persönliche Lebensstil.

Werden in der Übersicht Steuern oder Sozialabgaben berücksichtigt?

Nein. Diese hängen zu stark von der persönlichen Situation beziehungsweise den persönlichen Umständen ab. In einer detaillierteren Ansicht wird es jedoch einen Hinweis gegeben, ob Steuern oder Sozialabgaben anfallen können.

Wird auch anderes Vermögen, etwa Immobilien, Guthaben auf Konten oder Fondsvermögen, angezeigt?

Das Rentenübersichtsgesetz sieht nur die Einbeziehung von Renten und Zahlungen vor, die eindeutig der Altersvorsorge dienen oder von Bürgerinnen und Bürgern typischerweise dafür genutzt werden.

Berät die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht Bürgerinnen und Bürger auch persönlich?

Nein. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht ist jedoch erster Ansprechpartner bei Fragen zum Portal.

Für eine Beratung können die Daten des Online-Portals exportiert und für eine unabhängige Beratung genutzt werden. Auskünfte erteilen etwa die Deutsche Rentenversicherung, Sozialverbände wie der VdK sowie unabhängige Rentenberaterinnen und -berater oder Verbraucherschutzorganisationen.

Anmeldung & Nutzung der Digitalen Rentenübersicht

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenfrei und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Die Authentifizierung erfolgt mit dem elektronischen Personalausweis (oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR), um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche benötigen die Nutzenden zudem ihre steuerliche Identifikationsnummer. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht prüft derzeit, ob noch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung angeboten werden können.

Können Nutzende den Gesamtüberblick persönlich abspeichern und exportieren?

Ja. Die Gesamtübersicht kann als CSV-Datei exportiert und in einem persönlichen Laufwerk abgespeichert werden. Damit stehen den Nutzenden die Daten zur eigenständigen persönlichen Weiterverwendung – etwa für die Weiterleitung per E-Mail – zur Verfügung.

Wie sicher sind persönliche Daten bei der Digitalen Rentenübersicht?

Die Digitale Rentenübersicht nutzt für alle sicherheitskritische Funktionen des Verfahrens Sicherheitsmechanismen von einer Stärke, die mindestens den Anforderungen im Online-Banking entsprechen.

Die Anfrage von persönlichen Daten bei den Anbietern von Altersvorsorge-Produkten zum Beispiel kann nur von Nutzenden persönlich ausgelöst werden. Die Daten werden dann verschlüsselt in das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Dort werden sie automatisch zu einer Übersicht zusammengeführt und wiederum verschlüsselt an den persönlichen Internet-Browser weitergeleitet. Die Daten können nur von der oder dem Nutzenden eingesehen werden, sie werden nicht an Dritte weitergeleitet.

Ist die Anmeldung auch ohne freigeschalte Online-Funktion möglich?

Mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (auch „eID“ genannt) können sich Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei Behörden online ausweisen. Möglich wird das durch den Chip in der Ausweiskarte. Die persönlichen Daten sind dabei immer zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt.

Bei allen Personalausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist die Funktionalität automatisch enthalten. Damit man sich mit einem Personalausweis online ausweisen kann, muss die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein. Wer seine Online-Ausweisfunktion nachträglich freischalten möchte oder eine neue PIN benötigt, kann unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Damit kann die Online-Ausweisfunktion nachträglich freigeschaltet werden. Der Online-Ausweis kann dann mit neuer PIN sofort genutzt werden.

Weiterführende Informationen zur Nutzung des Online-Ausweises finden sich hier. Zusätzlich gibt es Video-Anleitungen zur Einrichtung der Ausweis-App (z.B. für Android und iOs-Smartphones): https://www.ausweisapp.bund.de/videotutorials

Ist die Anmeldung auch ohne deutschen Personalausweis, bzw. deutsche Staatsbürgerschaft möglich?

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingeführt. Wie auch der elektronische Personalausweis enthält die neue eID-Karte den Online-Ausweis. Mit diesem können sich Nutzende sicher online ausweisen und in der Digitalen Rentenübersicht anmelden.

Mehr Informationen zur eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR finden sich hier.

Sie sind eine Vorsorgeeinrichtung?

Fachliche und technische Informationen zur Anbindung von Vorsorgeeinrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht finden Sie hier.


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