Deutsche Rentenversicherung

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Digitale Rentenübersicht (März 2024 - Ausgabe 1)

Anpassungen am Anbindungsformular, der Schnittstellen-Beschreibung und der Kommunikationshandbücher/ Planung eines Tech-Cafés

Mit Inkrafttreten der Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) am 06.02.2024 wurde der Stichtag für die verpflichtende Anbindung von Vorsorgeeinrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht auf den 31. Dezember 2024 festgelegt.

Wie bereits angekündigt, wurden aus diesem Grund die Kommunikationshandbücher angepasst. Das Kommunikationshandbuch „Verfahren“ in der Version 02.00.00 und das Kommunikationshandbuch „Technische Grundlagen“ in der Version 04.00.00 wurden aktualisiert und auf der Internetseite der ZfDR zur Verfügung gestellt.

Das Anbindungsformular wurde um das Feld „Angaben zum Durchführungsverantwortlichen“ ergänzt. Die ZfDR benötigt hier eine E-Mailadresse für die Durchführung der automatisierten Tests.

Hinweis: Vorsorgeeinrichtungen, die bereits einen Antrag zur Anbindung gestellt haben, aber noch nicht produktiv geschalten sind, bitten wir diese E-Mailadresse nachzureichen. Bitte nutzen Sie dazu folgenden Postkorb: zfdr-anbindung@drv-bund.de.

Die Schnittstellen-Beschreibung wurde ebenfalls aktualisiert und steht in der Version 2.0.1 zur Verfügung.

Darüber hinaus findet am 28.03.2024 ein Tech-Café statt, bei dem alle interessierten Techniker*in, Entwickler*in oder IT-Architekt*in Fragen zur technischen Anbindung oder zum Kommunikationshandbuch stellen können. Eine Anmeldung Ihrerseits ist nicht notwendig. Der Link zur Sitzung wird zeitnah auf der Webseite für Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie bereits spezielle Fragen haben, können Sie diese Vorab an den Postkorb zfdr-anbindung@drv-bund.de.

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