Am 23.07.2024 wurden mit dem Release d12 technische notwendige Aktualisierungen umgesetzt, damit ein sicherer und stabiler Betrieb der Digitalen Rentenübersicht weiterhin gewährleistet werden kann. Neben den technischen Aktualisierungen war aufgrund der Vorgaben der Rentenübersichtsanbindungsverordnung eine intensive Fokussierung auf die Anbindung von Vorsorgeeinrichtungen notwendig, um die Vorgaben der Rentenübersichtsanbindungsverordnung einzuhalten.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im November 2023 eine Verbesserung im MAV vorgenommen. Sofern Sie vor November 2023 über die ZfA Ihre Bestände an steuerlichen Identifikationsnummern (IdNr) ausgestattet haben, könnte eine erneute MAV-Anfrage der Fälle mit Returncode 1 (keine Identifikationsnummer ermittelt) ggf. zu einer höheren Treffermenge führen.
Ein erster Erfahrungsbericht einer Vorsorgeeinrichtung nennt eine Erfolgsquote von ca. 24% der ehemals nicht ermittelten IdNr. Je nach Qualität der Anfrage ist demnach mit einer verbesserten IdNr-Abdeckung um ca. 6% des Gesamtbestandes zu rechnen.