In Deutschland stützt sich die Alterssicherung hauptsächlich auf drei Säulen. Zur dritten Säule gehört die private Altersvorsorge, die im weiteren Sinne alle freiwilligen Sparvorgänge umfasst, die dem Vermögensaufbau zur Versorgung im Alter dienen. Dazu gehören unter anderem private Vorsorgemöglichkeiten wie zum Beispiel Riester-Rente und Basis-Rente. Die Wahl des Produktes sowie der Vertragsabschluss obliegen jeder Person selbst.
Die Finanzierung dieser Formen der privaten Altersvorsorge erfolgt überwiegend im Kapitaldeckungsverfahren. Im Gegensatz zum Umlageverfahren werden in einem kapitalgedeckten Finanzierungsverfahren grundsätzlich die Einnahmen für den Aufbau eines Kapitalstocks verwendet, um daraus, unter Berücksichtigung von möglichen Erträgen, später Leistungen zu zahlen.