Deutsche Rentenversicherung

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Altersvorsorge-Anspruch, garantiert erreichbar

Die Höhe des garantiert erreichbaren Altersvorsorge-Anspruchs wurde berechnet unter der Annahme, dass bis zum Rentenbeginn weiterhin Beiträge gezahlt werden. Der Anspruch steht in der angegebenen Höhe zum Auszahlungszeitpunkt beziehungsweise zu Rentenbeginn zur Verfügung. Ist ein weiterer Erwerb von Ansprüchen, insbesondere aus vertraglichen oder versicherungsrechtlichen Gründen, nicht vorgesehen oder zu erwarten, entsprechen die erreichbaren Altersvorsorge-Ansprüche den erreichten Altersvorsorge-Ansprüchen.

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