Mit dem geplanten Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes zum 01.01.2027 werden neue Produktarten der geförderten Altersvorsorge eingeführt. Daraus ergeben sich auch Anpassungsbedarfe für die Digitale Rentenübersicht und die angebundenen Schnittstellen.
Um den Übergang möglichst einfach zu gestalten, wird die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) zunächst die bestehende Produktart 3_2_0 „Geförderte Altersvorsorge nach § 10a i. V. m. Abschnitt XI EStG“ weiterverwenden. Hierzu wird die Bezeichnung angepasst und der bisherige Bezug zur „Riester-Rente“ entfernt, sodass auch die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte unter dieser Kategorie abgebildet werden können.
Diese Vorgehensweise ist als Übergangslösung vorgesehen. Sobald die fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Produktarten abschließend feststehen, wird die ZfDR die erforderlichen Anpassungen an den Schnittstellen vornehmen und die neuen Produktarten entsprechend berücksichtigen.
Die Umsetzung der Schnittstellenanpassungen ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Die hierfür relevanten Dokumentationen – insbesondere die Kommunikationshandbücher, die Schnittstellenbeschreibung sowie die Datenbeschreibung – werden derzeit überarbeitet und den teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Wie gewohnt wird die ZfDR frühzeitig über weitere Details informieren und dabei auf einen angemessenen zeitlichen Vorlauf für die technische und fachliche Umsetzung der erforderlichen Anpassungen achten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:
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